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BGH, 14.03.1990 - 2 StR 634/89 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Innere Tatseite der Herbeiführung einer dauernden Entstellung - Überzeugungfindung von der Willensrichtung und dem Wissensstand des Täters durch Rückschlüsse aus der Art und Stärke der Körperverletzungshandlung - Aufhebung lediglich einer einzigen bestimmten Feststellun ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 1991, 262
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 26.11.1975 - 3 StR 422/75
Voraussetzungen des Vorsatzes für das Vorliegen eines besonders schweren Falles …
Auszug aus BGH, 14.03.1990 - 2 StR 634/89
Was § 224 StGB betrifft, so muß die Folge der erheblichen, dauernden Entstellung des Opfers vom Täter zumindest fahrlässig herbeigeführt worden sein (…Stree in Schönke/Schröder, StGB 23. Aufl. § 224 Rdn. 8), und eines Verbrechens nach § 250 Abs. 1 Nr. 3 StGB ist nur derjenige schuldig, der das Opfer vorsätzlich in die Gefahr des Todes (oder einer schweren Körperverletzung) gebracht hat (BGHSt 26, 244 f [BGH 26.11.1975 - 3 StR 422/75];… Eser in Schönke/Schröder StGB 23. Aufl. § 250 Rdn. 24).
- BGH, 12.12.2000 - 4 StR 464/00
Erfolgsqualifiziertes Delikt; Vorsatz; Gefahr; Verwenden eines gefährlichen …
Nicht unberücksichtigt bleiben kann auch, daß dessen Wortlaut demjenigen anderer Vorschriften - insbesondere des § 250 Abs. 1 Nr. 3 StGB a.F. = § 250 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. b StGB n.F. - entspricht, für welche die Rechtsprechung Vorsatz auch hinsichtlich des Gefahrerfolgs verlangt (BGHSt 25, 244, 245; BGH StV 1991, 262). - BGH, 22.07.1999 - 4 StR 185/99
Erfolgsqualifiziertes Delikt; Vorsatz; Versuch; Besonders schwere Brandstiftung; …
Vom Wortlaut der Vorschrift her mag zwar eine andere Sichtweise auch möglich erscheinen; es ist aber zu berücksichtigen, daß der Wortlaut demjenigen anderer Vorschriften entspricht, für welche die Rechtsprechung Vorsatz hinsichtlich der Gefährdungserfolge verlangt (vgl. BGHSt 26, 244, 245 m.w.N.; BGHR StGB § 250 Abs. 1 Nr. 3 Vorsatz 1). - BGH, 18.03.1992 - 2 StR 84/92
Ausführliche Begründung des erkennenden Gerichts hinsichtlich der Feststellung …
Es ist nicht dargetan, daß die Handlung des Angeklagten - auch in seiner Vorstellung - auf mehr als Körperverletzung, nämlich auf Lebensgefährdung "angelegt" war (vgl. BGHSt 36, 262, 265; BGH, Beschl. v. 8. Dezember 1989 - 2 StR 526/89; BGHR StGB § 224 I Entstellung 1).